Konvent der Fachschaften
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Ämterausschreibungen (2023/24)

Ämter der Studierendenvertretung

Die Studierendenvertretung lebt vom Engagement der Studierenden, die sie vertritt. Zur Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben organisiert sich die Studierendenvertretung sowohl auf Ebene der einzelnen Fächer in Form der Fachschaftsvertretungen als auch universitätsweit. Genau diese Fachschaftsvertretungen werden von allen Studierenden bei der Hochschulwahlen einmal im Jahr gewählt. Die Fachschaftsvertreungen entsenden ihrerseits Mitglieder in den Konvent der Fachschaften. Als zentrales Organ der Studierendenvertretung wählt er die weiteren Amtsträger*innen. Mehr Informationen darüber, wie man sich in der Studierendenvertretung engagieren kann, sind unter Mitmachen! zusammengefasst. 

Tipps zur Bewerbung

Über die untenstehenden Links sind ausführliche Beschreibungen zu den Ämtern sowie Kontaktinformationen abrufbar. Der Konvent der Fachschaften konstituiert sich am Mittwoch, 11.10.2023 um 17:00 Uhr (s.t.). Eine erstmalige Bewerbung für eines der vielen Ämter ist hier möglich. Sofern das interessierende Amt noch nicht besetzt ist, ist eine Bewerbung aber auch während der gesamten Legislaturperiode möglich. Eine Bewerbung muss dann schriftlich bis Freitag (18:00 Uhr) vor der Sitzung des Konvents der Fachschaften beim Vorstand eingegangen sein: vorsitz@stuve.uni-muenchen.de.

Bei der konstituierenden Sitzung muss von jeder Fachschaft zumindest die Hauptvertretung anwesend sein, damit Eure Fachschaft für das Amtsjahr 2023/24 konstituiert werden kann. Nur wenn Ihr als Fachschaft konstituiert seid, habt ihr einen Anspruch auf die Hausmittel, also auf Geld (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GO).

  • Vorstand des Konvents der Fachschaften

    Der Konvent der Fachschaften ist das oberste Legislativorgan der Studierendenvertretung. Er setzt sich aus entsandten Mitgliedern der Fachschaftsvertretungen zusammen und nimmt die Belange der rund 50.000 Studierenden der LMU wahr. Der Vorstand besteht aus 1 Vorsitzenden (und bis zu 3 Stellvertreter*innen). mehr

  • Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung ist das exekutive Kollegialorgan der zentralen Studierendenvertretung und vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der Universität, der Politik und der Öffentlichkeit. Sie ist außerdem allgemeine Ansprechpartnerin für alle Belange. Es sind bis zu 6 studentische Mitglieder vorgesehen. mehr

  • Senat und Hochschulrat

    Senat und Hochschulrat sind die obersten Gremien der Universität. Durch sie werden Studienordnungen erlassen, die Hochschulleitung gewählt und die Grundordnung beschlossen. Es sind 2 studentische Mitglieder (und 2 Beisitzer*innen) vorgesehen. mehr

  • Universitätsweite Gremien

    Die zentralen Gremien neben Senat und Hochschuralt widmen sich thematischen Schwerpunkten innerhalb der akademischen Selbstverwaltung. mehr

  • Referate

    Die Referate sind die Ministerien der Studierendenvertretung. Hier arbeiten Studierende im Auftrag des Konvents der Fachschaften fachbezogen an Projekten zur Verbesserung des studentischen Lebens. Pro Referat ist 1 Referent*in (evtl. Stellvetreter*innen) vorgesehen. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen; dazu ist keine Wahl notwendig. mehr