Konvent der Fachschaften
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Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

Die meisten Rechtsvorschriften, die Hochschulen betreffen, stammen vom Bundesland Bayern. Eine Sammlung mit Suchfunktion findet sich auf einem Webauftritt der Staatskanzlei.

Die wichtigsten für unsere Arbeit sind hier zusammengefasst:

Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) Download
Bayerisches Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) Download
Verordnung abweichende Regelungen an der LMU (BayRegVOLMU) Download

Rechtsvorschriften der LMU München

Als Körperschaft des öffentlchen Rechts kann die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München Rechtsvorschriften erlassen. Die wichtigste ist die Grundordnung, die vor allem das Zusammenwirken der unterschiedlichen Statusgruppen in der Universität regelt. Falls ihr eine bestimmte Satzung der LMU sucht, könnt ihr sie in den amtlichen Veröffentlichungen finden.

Grundordnung LMU

Geschäftsordnung des Konvents der Fachschaften

Die Geschäftsordnung des Konvents der Fachschaften regelt die Arbeit innerhalb der Studierendenvertretung (StuVe), sofern das Hochschulgesetz oder die Grundordnung keine Regelungen vorsehen. Sie kann im Gegensatz zu allen anderen Rechtsvorschriften vom Konvent der Fachschaften verändert werden.

Geschäftsordnung des Konvents der Fachschaften

Beschlüsse des Konvents der Fachschaften

Die grundsätzliche hochschulpolitische Ausrichtung der Studierendenvertretung (StuVe) legt der Konvent der Fachschaften durch Grundsatzbeschlüsse fest. Außerdem regelt er den Status der Hochschulgruppen durch Beschluss.