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Es bleibt dabei: 500€

22.07.2010

Studierende enttäuscht über Senatsentscheidung

Im Senat der Ludwig-Maximilians-Universität ist heute eine für alle Studierende bedauerliche Entscheidung gefallen. Die Mitglieder des Senats votierten beim Tagesordnungspunkt Studiengebühren mit elf Ja-und vier Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen für eine Beibehaltungdes gesetzlich möglichen Höchstmaßes von 500 € pro Semester. Die studentischen VertreterInnen stimmten gegen den Antrag.

Im Vorfeld der Entscheidung evaluierte eine vom Senat eingesetzteKommission die Verwendung der Gebühren. „ An der LMU wurden Millionen Euro von Studiengebühren in Baumaßnahmen und Renovierungen investiert. Das ist eine Fehlverwendung“ hält Stefan Liebl, hochschulpolitischer Sprecher der Studierendenvertretung, fest. Mehr als 200.000 € flossen außerdem in ein von den Studierenden stets abgelehntes Call-Center der Studienberatung. Die Evaluation brachte nun zu Tage, dass die LMU zudem seit Einführung der Gebühren ca. 20Millionen Euro an Restmitteln angehäuft hat, die keine Verwendung gefunden haben.

Obwohl die Faktenlage damit eindeutig für eine Senkung spricht, hatsich die Kommission für die Beibehaltung des höchstmöglichen Studiengebührensatzes ausgesprochen. „Wir können nicht begreifen, weshalb die mit der Evaluation beauftragte Kommission trotz der Restmittel-Berge keine Senkung der Gebühren empfohlen hat. Es ist nicht zu erwarten, dass die Restmittel in den nächsten Jahren konsequent abgebaut werden. Die Studiengebühren stehen politisch auf so wackeligen Beinen, dass niemand mehr längerfristige Investitionen wagt. Es fehlt an den Universitäten Geld für grundsätzliche Investitionen zumBeispiel für Professuren oder den Gebäudeausbau, “ so Nadine Ponsel,Geschäftsführerin der Studierendenvertretung.

„Sich gegen eine Entlastung der Studierenden auszusprechen, ist fürmich eine feige Entscheidung von Zynikern“ sagt Liebl. Die Studierendenvertretung wirft den Mitgliedern des Senats vor, sich in ihren Entscheidungen an politischen Erwägungen und nicht an den gesetzlichenVorgaben zu orientieren. Laut bayerischem Hochschulgesetz sind dieStudierenden paritätisch an der Entscheidung über die Höhe der Gebühren zu beteiligen. „Diese Entscheidung richtet sich genau wie das nationale Stipendienprogramm gegen die Studierenden mit finanziell schwächerem Hintergrund. Zusammen mit der wahrscheinlich geplatzten BAFöG-Erhöhung sehen wir eine wachsende Tendenz, die sozialeSelektivität des Bildungssystems auszuweiten“ erklärt Nadine Ponsel. Nach wie vor ist der am zweit häufigsten genannte Grund für einen Studienabbruch finanzielle Schwierigkeiten.

Die Studierendenvertretung der LMU hatte im sozialen Netzwerk facebook in den letzten vier Tagen mehr als 5000 Unterstützerinnen undUnterstützer für ihre Forderung der Senkung aktiviert. Außerdem erhielten die Mitglieder des Senats teilweise über dreihundert persönliche Emails, in denen Studierende ihre Forderungen erläutert haben. Die Verantwortlichen der LMU haben die Studierenden über die brisante Entscheidung zu diesem unbequemen Thema nicht informiert.