Stellungnahme zum geplanten Sanktionskatalog an bayerischen Hochschulen
01.07.2026
Im Januar 2026 kündigte der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) an, dass er die Exmatrikulation und das Verbot einer erneuten Immatrikulation im Landesrecht als “scharfes Schwert” gegen Personen, die den “Hochschulfrieden dauerhaft stören” oder Straftaten begehen, verankern will. Dazu wird die Einführung eines neuen Strafenkatalogs geplant. Als Beispiele für Personen, die den sog. Hochschulfrieden stören, wurden Personen, die gegen das bayerische Genderverbot verstoßen, sowie Personen, die laut Blume “antisemitisch und israelfeindlich” sind, genannt. Er kündigte bereits im September 2024 an, neue Regeln für den Umgang mit diesen Themen an bayerischen Hochschulen einzuführen. [1] [2]
Aktuell gibt es keine landesweit einheitlichen Regelungen für den Umgang mit Studierenden, die den “Hochschulfrieden” gefährden, sondern die Hochschulleitungen, Dekanate und andere zuständige Stellen handeln in Extremfällen selbständig innerhalb ihres eigenen Ermessens- und Handlungsspielraums mit dem Hausrecht, um die Sicherheit aller Hochschulangehörigen zu gewährleisten. Aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen und Transparenz gibt es demgemäß Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Verhältnismäßigkeit. Darum gibt es das Bedürfnis nach allgemeinen, einheitlichen Richtlinien.
Der aktuelle Fokus auf einen Strafkatalog ist allerdings aus unserer Sicht nicht der einzige Weg. Der Fokus sollte auf konstruktiven Konfliktlösungsmaßnahmen liegen, die durch einen verstärkten Fokus auf Strafen statt Vermittlung eingeschränkt werden und ihre Weiterentwicklung und Verbreitung an bayerischen Hochschulen verhindert werden könnten. Eine verstärkte Unterstützung und Erweiterung von Beratungs- und Schlichtungsstellen wie zum Beispiel der Frauenbeauftragten sowie der Schaffung von gezielten Unterstützungsangeboten für aktuell vernachlässigter Probleme wie digitaler Übergriffe und Bedrohungen, wäre hier eine wünschenswertere Lösung.
Zudem greifen die vorgeschlagenen Maßnahmen von Exmatrikulationen und Verboten erneuter Immatrikulationen ohne gerichtliche Prüfung tief in das Grundrecht auf Bildung ein, stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem sicherheitspolitischen Nutzen, und gefährden die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Aussicht auf derartige drastische Maßnahmen wird Studierende möglicherweise davon abhalten, ihre Meinungen öffentlich zu äußern und sich politisch zu engagieren. Dies würde das zu schützende Recht der Studierenden auf politische Verwirklichung massiv gefährden.
Regelungen, die politische Aussagen außergerichtlich reglementieren erschweren die studentische Mitwirkung erheblich und fügen den Hochschulen als Orte kritischer Wissensproduktion unmittelbaren Schaden zu: Hochschulen, besonders in Bayern, haben eine besondere und historische Verantwortung, gesellschaftliche Auseinandersetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermöglichen und kontroverse Standpunkte sichtbar zu machen, anstatt sie durch bestrafende Mechanismen zu verdrängen. Ferner halten wir es für besonders besorgniserregend, was der bayerische Wissenschaftsminister unter “potentiellen Störer des Hochschulfriedens” versteht und welche Studierendengruppen er durch den neuen Strafenkatalog einschränken will. Seine Beispiele beziehen sich auf kontrovers diskutierte Themen zu denen auch wir als Studierendenvertretung folgende klare Positionen einnehmen [3,4,5]:
Als Studierendenvertretung positionieren wir uns bereits seit Jahren gegen staatliche Vorschriften, die intendieren, gendergerechte Sprache einzuschränken und setzen uns unter anderem auch für eine Gender-Ambivalenz ein. [1,2,4] Außerdem sehen wir uns als StuVe in der amtsgegebenen Verantwortung uns gegen jegliche Form der Diskriminierung auszusprechen und für die Wahrung studentischer Persönlichkeitsrechte und Toleranz einzustehen. Hierbei ist unerlässlich zu betonen, dass der Schutz jüdischer Studierender mit inbegriffen und unverhandelbar ist. [5] Jegliche Form von Hass, Hetze und übergriffigem Verhalten verstößt gegen die von uns als Studierendenvertretung festgelegten Beschlüsse und muss entsprechend geahndet werden.
Gleichzeitig muss die rechtliche Grenze zwischen strafbarem Verhalten und legitimer politischer Meinungsäußerung präzise und in Kontextabhängigkeit gezogen werden. Im Rahmen der Wahrung studentischer Persönlichkeitsrechte unterstützen wir den Anspruch von Studierenden auf uneingeschränkte Meinungsäußerungen, die sich an durch EU und UN festgelegten Normen und Richtlinien orientieren, sowie ihr Recht darauf, eigene politische Positionen zu menschen- sowie völkerrechtlichen Themen zu entwickeln (und zu vertreten). Besagte Positionen dürfen nicht der alleinigen Grundlage für die Sanktionierung Studierender durch Maßnahmen wie Exmatrikulation dienen, ohne, dass dabei der konkret vorliegende Fall gerichtlich geprüft und Unschuldsvermutung gewahrt wird.
Die von Staatsminister Blume vorgebrachten Beispiele bieten somit keinerlei Grundlage für die Rechtfertigung einer Verhärtung des Strafenkatalogs. Konstruktiver gesellschaftspolitischer Diskurs darf nicht durch einen staatlichen Strafenkatalog unterbunden werden, sondern sollte im Kontext der Hochschulsouveränität sowie im gesellschaftlichen Dialog aufgearbeitet werden.
Politische Meinungsfreiheit an Universitäten muss gewahrt bleiben, legitimer politischer Protest darf nicht pauschal als Sicherheitsrisiko dargestellt und der Einsatz von genderneutraler Sprache an Hochschulen darf nicht eingeschränkt werden. Wir verweisen hierbei explizit auf unsere Position gegen frühere Versuche durch die ehemalige Wissenschaftsministerin Frau Stark Watzinger, politische Positionen als Rechtfertigung für Eingriffe in die Freiheit der Lehre einzugreifen [3] und stellen uns als Studierendenvertretung der LMU konsequent gegen diesen erneuten Versuch, die Hochschulautonomie und die Wissenschaftsfreiheit politisch einzuschränken.
Zusammenfassend besteht aus unserer Sicht das Risiko, dass der Strafkatalog an einzelnen Hochschulen in der Praxis zu einer Einschränkung des Rechts auf Bildung und freie politische Meinungsäußerung führt, da unliebsame politische Positionen durch Sanktionierung des persönlichen Bildungswegs bestraft werden könnten und dadurch ein Abschreckungseffekt die politische Freiheit der Studierenden einschränkt. Insbesondere muss hier auch sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung erhalten bleibt und keine Bestrafung Studierender aufgrund angeblicher Vorwürfe, insbesondere aber nicht nur politischer Natur, ohne eine vorige Prüfung durch die Judikative möglich wird. Maßnahmen wie Exmatrikulationen dürfen nur in eng begrenzten, kontrolliert identifizierten und gerechtfertigten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Insbesondere in Bayern, dem einzigen deutschen Bundesland in dem rechtlich keine verfasste Studierendenschaft mit umfassenden Mitbestimmungsrechten anerkannt ist, ist es besonders wichtig, dass die Studierendenvertretung diese Entwicklungen kritisch mitbegleitet und bei transparenten sowie verhältnismäßigen Entwicklungsprozessen mitwirkt.
Die Studierendenvertretung fordert von der Hochschulleitung und der bayerischen Regierung, die Rechte der Studierenden zu achten und im Gesetzgebungsprozess insbesondere die Stimme der Studierenden zu hören und einzubeziehen. Wir verstehen den Wunsch, Sanktionen im Hochschulbetrieb aus dem Bereich der Willkür der Hochschulen zu heben und durch einen gesetzlichen Sanktionskatalog zu regeln. Dieser muss allerdings die Rechte der Studierenden wahren und in seiner Umsetzung den Rechtsweg sicherstellen und eine politische Diskriminierung von Studierenden verhindern. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollte insbesondere die Studierendenschaft auch demokratisch in die Lösung von Konflikten, die sie betreffen, inkludiert werden und nicht über Sanktionen ausschließlich durch die Hochschulleitung oder gar die Bayerische Staatsregierung entschieden werden.
[1] SZ-Artikel: https://www.sueddeutsche.de/bayern/strafen-unis-exmatrikulation-bayern-blume-csu-li.3371658
[2] Spiegel-Artikel: https://www.spiegel.de/panorama/antisemitismus-an-unis-bayern-plant-exmatrikulation-fuer-stoerer-a-cdffb0c7-14cb-49c4-a269-d2eadb8e9da1
[3] StuVe-Statement Wissenschaftsfreiheit: https://www.stuve.uni-muenchen.de/aktuelles/2024/wissenschaftsfreiheit/index.html
[4] StuVe-Statement Genderverbot: https://www.stuve.uni-muenchen.de/aktuelles/2024/stellungnahme_genderverbot/index.html
[5] StuVe-Statement Antisemitismus: https://www.stuve.uni-muenchen.de/aktuelles/2024/kein_platz_antisemitismus/index.html