
aus: Frankfurter Hefte. Neue Gesellschaft (erscheint vsl. 12/2009)
von Andreas C. Hofmann
http://www.andreashofmann.eu
Die deutsche Universitätslandschaft befindet sich gegenwärtig in einer Phase des Umbruchs. Exzellenzinitiative, Bologna-Prozess und Studienbeiträge können hier nur stellvertretend genannt werden. Selbstverständlich können und dürfen sich auch die Hochschulen politischen und gesellschaftlichen Veränderungen nicht verschließen. Aber ist Veränderung immer mit Fortschritt gleichzusetzen?
Zu Beginn soll streiflichtartig ein Aspekt behandelt werden, der Licht auf die sich wandelnden Mentalitäten an den Hochschulen wirft. Dass gegen identitätsstiftende Maßnahmen nichts einzuwenden ist, sei an dieser Stelle vorweggenommen. Oftmals ist allerdings die Grenze zwischen Identitätsstiftung und Marketing allzu fließend. Die bereits vor einigen Jahren an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) etablierte Tradition, Erstsemestern bei ihrer Immatrikulation eine Tasche zu schenken, mit welcher sie sich unweigerlich als Studierende der Hochschule outen, erschien als durchaus innovativ. Die Einführung eines universitätsweiten Corporate-Designs, welches die zuvor von den einzelnen Instituten mühsam zusammenkollagierten Briefköpfe und Homepages ablöste, war zwar lange überfällig, aber dann um so mehr gelungen. Die Möglichkeit, im outgesourcten LMU-Shop (http://www.lmu-shop.de) nun allerdings auch LMU-Tassen, LMU-Hemden und LMU-Manchettenknöpfe zu kaufen, erscheint einigen indes schon als zu viel des Guten. Seit Mai 2007 besteht nun auch die Option, multimediale Angebote über die LMU, ihre Foschung und ihr Lehrangebot in einem Podcast zu beziehen (http://www.itunes.lmu.de). Vorreiterin war hier bekanntlich die Bundeskanzlerin, welche seit September 2006 in Form von Video-Podcasts gegen die Politikverdrossenheit der Bürger anzukämpfen versucht. Zu vollkommener Irritation führte letztlich der nach Angaben der Interpreten von der Hochschule zumindest indirekt geförderte LMU-Song (http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/467829). Was will uns diese Aufzählung zeigen? Leider orientieren sich die deutschen Hochschulen zunehmend nicht nur an ihren systemimmanenten Bedürfnissen, sondern auch an den nicht immer hochschulspezifischen Erwartungen der Öffentlichkeit. Eine Feststellung, welche auch auf die im folgenden zu beleuchtenden Prozesse zutrifft.
Eigentlich dürfte niemand etwas gegen zusätzliche Finanzmittel zur Förderung der Spitzenforschung einzuwenden haben. Unter diesen Vorzeichen erscheinen die annähernd 2 Mrd. €, welche die „Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen“ für den Zeitraum von 2006 bis 2011 zur Verfügung stellt, wie ein Segen. Weniger segensreich ist allerdings der Wettbewerb um die Gelder der Exzellenzinitiative. In ihrem gemeinsamen Bericht vom 3. Dezember 2008 schreiben Deutsche Forschungsgemeinschaft und Wissenschaftsrat (http://www.gwk-bonn.de): „Die Exzellenzinitiative hat an den deutschen Universitäten eine große struktur- und profilbildende Wirkung.“ Profilbildung bedeutet allerdings nichts anderes, als die Erwartung an die sich bewerbenden Universitäten, markante Forschungsschwerpunkte zu bilden. Da das vorhandene Geld allerdings nicht unbegrenzt ist, geht Schwerpunktbildung auf der einen Seite stets mit Einsparungen auf der anderen Seite einher. Diese schmerzhafte Erfahrung mussten auch die Fakultäten der LMU München machen. Hier wurden zehn Prozent aller Stellen von der Hochschulleitung eingezogen, um sie zur Bildung solcher Schwerpunkte zu verwenden (vgl. „Eine Universität ist keine One-Man-Show“, http://www.ftd.de). Ob die Universitäten bei all den Profilbildungsprozessen auch weiterhin ihrer ursprünglichen Bedeutung als Volluniversitat (lat.: universitas litterarum) gerecht werden können, bleibt abzuwarten. Ebenfalls fragwürdig erscheint es, dass die Exzellenzinitiative Erwartungen an die organisatorische Aufstellung und die Leitungsstrukturen der Universitäten formuliert, welche aufgrund ihres Zukunftskonzepts als Eliteuniversität ausgezeichnet wurden. In diesem Kontext ist beispielsweise die an der LMU München betriebene Ersetzung des in Bayern mit einer gewissen rechtlichen Autonomie versehenen Kanzlers durch einen in das Hochschulmangement eingeordneten Vizepräsidenten für den Bereich der Personal- und Wirtschaftsverwaltung zu sehen (vgl. Grundordnung der LMU München). So kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass nach Wegfall der Hochschulrahmengesetzgebung die Exzellenzinitiative durch finanzielle Anreize eine hochschulpolitische Steuerungskompetenz des Bundes durch die Hintertür schaffen soll.
Der 1999 angestoßene Bologna-Prozess zur Vereinheitlichung der europäischen Studiengänge will diese nach angloamerikanischen Vorbild vergleichbar machen (ausführlich http://www.kmk.org). Somit gibt es nun konsekutive Studiengänge, wodurch entsprechend qualifizierte Studierende nach dem Bachelor und einem entsprechenden weiterführenden Studium noch einen Master absolvieren können. Abzuwarten bleibt allerdings, inwiefern die Bachelor-Absolventen von den Arbeitgebern entsprechend akzeptiert werden. Zusätzlich zur verkürzten Studiendauer von drei bis vier Jahren steht ihr Abschluss nur einem Fachhochschuldiplom gleich und auch der Zugang zum höheren Staatsdienst bleibt ihnen verschlossen. Zu begrüßen ist, dass die Abschlussnote sich nun bei allen Studiengängen aus sämtlichen Studienleistungen und nicht mehr nur aus der tagesformabhängigen Prüfungsnote ergibt. Da allerdings somit jede Leistung eine Prüfungsleistung darstellt, sind Wiederholungsmöglichkeiten äußerst begrenzt. Denn sämtliche Studienleistungen inklusive der umfangreichen Hausarbeiten müssen vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit vorliegen, um über das Vorrücken in das nächste Semester entscheiden zu können. Um die internationale Vergleichbarkeit sicherzustellen, wird jede Lehrveranstaltung nun unabhängig von der Note mit sogenannten ECTS-Punkten (European Credit Transfer System) versehen. Je nach Studiengang ist eine vorgegebene Zahl an ECTS-Punkten nachzuweisen, um zum Studienabschluss zugelassen zu werden. Da nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. September 2000 pro ECTS Punkt 30 Arbeitsstunden anzunehmen sind, nimmt die Arbeitsbelastung der Studierenden deutlich zu. Berücksichtigt man noch das verschulte System, welches wenig Möglichkeit zu einem eigenverantwortlichen Studium mit individueller Schwerpunktsetzung lässt, stellt der Bologna-Prozess eine enorme Mehrbelastung für viele Studierende dar. Eine Mehrbelastung, welche wenig Spielraum lässt, während des Studiums einer kontinuierlichen Beschäftigung nachzugehen.
Einer kontinuierlichen Beschäftigung nachzugehen ist allerdings spätestens mit der Einführung der Studiengebühren in einigen Bundesländern für viele Studierende zur Notwendigkeit geworden. Ist es an Universitätsstandorten wie München ohnehin schwierig, die hohen Lebenshaltungskosten zu bestreiten, wird dies durch die Studiengebühren zusätzlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Die sooft gepriesenen öffentlichen Fördermöglichkeiten für finanziell schlecht gestellte Studierende, sind hier ein Tropfen auf den heißen Stein: Die Leistungsberechtigung für BAFöG ist sehr beschränkt, die Aufnahme von Studienkrediten schreckt häufig vor der Aufnahme eines Studiums ab und von einem flächendeckenden Stipendiensystem, welches einen Ausgleich zu den Studiengebühren darstellen könnte, kann trotz des erklärten Ziels, ein Prozent der Studierenden ein Stipendium zu ermöglichen, nicht die Rede sein. Es ist zwar nicht zu bestreiten, dass Studiengebühren Vorteile mit sich bringen. So wird es bald keine Langzeitstudenten mehr geben; ein Problem, welches allerdings durch die Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge ohnehin gelöst wird. Es ist auch nicht zu leugnen, dass die Studienbedingungen sich verbesserten: Längere Bibliotheksöffnungszeiten, zusätzliches Lehrangebot, bessere Studienberatung und vieles mehr. Es stellt sich nur die Frage, ob es Aufgabe der Studierenden ist, für vertretbare Studienbedingungen zu sorgen, oder sich hier nicht vielmehr der Staat aus der Verantwortung stiehlt. Es sind zwar mittlerweile Ansätze erkenntlich, welche die Studiengebühren sozialer gestalten wollen. Als Beispiel hierfür kann die in Bayern geplante „Ein-Kind-Regelung“ gelten, wonach nur ein Kind pro Familie Studiengebühren zahlen muss. Die Frage der administrativen Umsetzbarkeit, der Konformität mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie der Auswirkungen auf das Klima innerhalb der Studierendenschaft blieben bisher unbeantwortet.
Abschließend sei betont, dass an dieser Stelle keine Schwarzmalerei betrieben werden soll. Auch wenn in der deutschen Hochschullandschaft – wie in anderen Politikfeldern, ja eigentlich wie im normalen Leben – nicht alles als optimal zu bezeichnen ist, darf es auch gestattet sein, nicht der typisch deutschen Larmoyanz zu verfallen. Trotzdem erschien es lohnenswert, einige Prozesse in der Hochschulpolitik auf ihre Folgen hin näher zu beleuchten. Wohin die Reise führen wird? Hierauf eine abschließende Einschätzung zu geben, könnte nur als fahrlässig bezeichnet werden. Ein Aspekt scheint sich allerdings zunehmend herauszuschälen: Betrachtet man die Etablierung von Studiengebühren, die Straffung der Studiengänge, den Wettbewerb um die Exzellenzförderung und nicht zuletzt die Tendenzen, die Hochschulorganisation als Management zu sehen, zeichnet sich eine zunehmende Ökonomisierung des tertiären Bildungswesens ab. Ob sie sich durchsetzen wird, oder ob der gesellschaftliche Diskurs vor allem in Anbetracht der Wirtschafts- und Finanzkrise eine andere Richtung geht, wird die Zeit zeigen.