

Aber es gibt noch weitere Befreiungstatbestände:
1. Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.
2. Studierende, deren Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erhalten
3. Ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantiert, immatrikuliert sind.
4. Studierende, die vom DAAD Stipendien erhalten, für die Zeit des Leistungsbezugs.
5. Schwerbehinderte und chronisch Kranke.
6. Studierende der LMU, die an der LMU ihr Studium in der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semester abgeschlossen haben und hier zu den besten 10% des Prüfungstermins in ihrem Studiengang gehören, in Höhe aller hier bezahlten Studienbeiträge.
7. Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen zu erhalten, eine unzumutbare Härte darstellt.
8. Studierende in struktuierten Promotionsstudiengängen, die besondere Regelungen für Bachelor-AbsolventenInnen vorsehen bis zum zehnten Fachsemester .
Wichtig: ANTRAG BIS ZUM 30.10.2009 ABGEBEN!!!!!!!