
Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums. Studierende sollen ihren Studienort ohne Hürden zwischen Hochschulen in ganz Europa wechseln können (Mobilität). Beim Wechsel sollen Studienleistungen umfassend angerechnet werden. Abschlüsse sollen international vergleichbar und anerkannt werden.
Entscheidend ist, welche Kompetenzen am Ende des Studiums erworben wurden (engl. Learning Outcome). Didaktisch soll statt dozierenden-zentrierter Lehre der Lernprozess studierenden-zentriert gestaltet und begleitet werden. Lernen findet hierbei nicht allein in der Phase der Jugend statt, sondern wird als lebenslanger Prozess verstanden.
Um internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu erreichen, wird europaweit eine gestufte Studienstruktur eingeführt: Bachelor, Master und Promotion sollen die je nach Land unterschiedlichen Abschlüsse ablösen.
Studiengänge sollen modularisiert angelegt werden. Das Studium wird hierbei in zusammenstimmende Teile untergliedert. Jedes Modul hat den Erwerb bestimmter Kompetenzen zum Ziel, die einen Beitrag zu den Qualifikationszielen des gesamten Studiengangs leisten. In Deutschland werden hierzu meist inhaltlich zusammenhängende Veranstaltungen zu einem Modul gebündelt.
Damit jeder Studierende erworbene Studienleistungen beim Wechsel des Studienorts an seine neue Hochschule mitnehmen kann, wurde ein sog. Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen, nach der englischen Bezeichnung kurz ECTS eingeführt. Grundlage für die Anrechnung von Studienleistungen stellt der geleistete Arbeitsaufwand (engl. Workload) dar. Für einen ECTS-Creditpunkt sollen von einem durchschnittlichen Studierenden zwischen 25 und 30 Stunden Arbeit geleistet worden sein. Für einen Bachelor-Abschluss sind mindestens 180 ECTS-Punkte erforderlich, für einen Master-Abschluss sollen im gesamten Bachelor- und Masterstudium insgesamt mindestens 300 Creditpunkte kumuliert worden sein.
Wesentliche Neuerung des Bologna-Prozesses sind die umfassenden Dokumentationspflichten für die Hochschulen. Diese dienen dem Ziel, Transparenz und damit Vergleichbarkeit zu gewährleisten, was wiederum die Mobilität und Anrechnung vereinfacht. So muss die Hochschule etwa detaillierte Informationen zum Studiengang und den einzelnen Modulen im sog. Modulhandbuch oder Modulkatalog bereitstellen. Für jeden einzelnen Studierenden müssen zudem erbrachte Leistungen laufend in einem sog. Transcript of Records dokumentiert werden.
Prüfungen sollen nicht mehr als Abschlussprüfungen gebündelt am Ende des Studiums abgenommen werden, sondern studienbegleitend parallel zum Lernprozess.
Die Akkreditierung dient der Qualitätssicherung der neuen Studiengänge. Der Akkreditierungsrat erstellt hierzu einen nationalen Qualifikationsrahmen sowie diverse weitere Regelungen. Anhand dieser Regeln prüfen externe Akkreditierungsagenturen in regelmäßigen Zeitabständen einzelne Studiengänge, Bündel ähnlicher Studiengänge (Clusterakkreditierung) oder hochschuleigene Qualitätssicherungssysteme (Systemakkreditierung). Die Akkreditierung ihrer Studiengänge ist für die Hochschulen vorgeschrieben und kostenpflichtig.
Detaillierte Informationen hierzu stellt die Uni Mainz bereit: http://www.uni-mainz.de/studlehr/1285.php
Laut Akkreditierungsrat soll jeder Studiengang bestimmte Qualifikationsziele verfolgen. Die Vermittlung wissenschaftlicher oder künstlerischer Fachkompetenz stellt hierbei nur einen Aspekt dar. Studierende sollen darüber hinaus zu zivilgesellschaftlichem Engagement (engl. Citizenship) befähigt werden sowie dazu, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen (engl. Employability). Nicht zuletzt soll ein Studium die Persönlichkeitsentwicklung befördern.
Der Bologna-Prozess ist nach der Bologna-Deklaration vom 19. Juni 1999 benannt. Dieses Dokument sowie spätere Communiqués befinden sich auf der offiziellen Bologna-Website: http://www.ehea.info/
Einen guten Überblick über die historische Entwicklung des Bologna-Prozesses bietet die Universität Mainz: http://www.uni-mainz.de/studlehr/249.php
Welche Akteure spielen bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland eine Rolle? Welche Regeln und Vorgaben gilt es zu beachten? Die Situation in Deutschland ist alles andere als übersichtlich. Verschiedenste Akteure auf unterschiedlichsten Ebenen spielen auf direktem und indirektem Weg in den Bologna-Prozess hinein.
Bildungspolitik ist im föderalen Deutschland Kernkompetenz der Länder. Verbindliche Rechtsdokumente für die Hochschulen sind daher die jeweils landesspezifischen Hochschulgesetze, in Bayern das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG). Gleichwohl hat die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) sog. Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen erlassen. Der Akkreditierungsrat passt seine Regeln aber stets den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben an, die Regeln des Akkreditierungsrates wiederum sind verbindlich für die Akkreditierungsagenturen bei der Akkreditierung (s.o.) der Studiengänge. Die Akkreditierung ihrer Studiengänge hinwiederum ist für die Hochschulen verbindlich vorgeschrieben. Also sind letzten Endes auch die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben verbindliche Regeln für die Hochschulen bei der Konzeption von Studiengängen.
Gerade für StudierendenvertreterInnen stellen die Leitlinien zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses in Bayern ein hilfreiches Dokument dar. Diese haben das Bayerische Wissenschaftsministerium, die Verbände der Rektoren und Präsidenten der bayerischen Universitäten und Hochschulen sowie die Landes-ASten-Konferenz Bayern, der landesweite Zusammenschluss der bayerischen Studierendenvertretungen, bis Juni 2010 gemeinsam ausgehandelt. Diese Erklärung beinhaltet zahlreiche Impulse zur Verbesserung von Studienbedingungen und Studiengängen an bayerischen Hochschulen.
Für hochschulpolitisches Engagement zur Verbesserung des Studiums ist die detaillierte Kenntnis von Gesetzestexten und des Zusammenspiels der verschiedenen Akteure nicht unbedingt vonnöten. Eine einfache Einführung in alles, was trotzdem nützlich ist zu wissen, bietet euer Referat für Studium für euch an.
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