Die Grundordnung regelt die Organisation der Ludwig-Maxmilians-Universität. Durch die Grundordnung wurde aufgrund der "Experimentierklausel" im Hochschulgesetz die Studierendenvertretung abweichend zum Gesetz geregelt.
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Das Bayerische Hochschulgesetz regelt Einrichtung und Verwaltung der Hochschulen in Bayern, somit auch die Mitwirkung der Studierenden und die Organisation der Studierendenvertretungen
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