
Im Sommersemester 2007 fanden zum ersten Mal Wahlen im Rahmen eines neuen Systems von Studierendenvertretung statt. Das alte Parallelmodell ist Geschichte. Die Uni München nutzt die Optionen, welche ihr das Bayerische Hochschulgesetzt mit der sog. Öffnungsklausel eröffnet. Das Besondere an diesem System ist, dass zum ersten Mal tatsächlich offizielle Fachschaften der einzelnen Fächer direkt gewählt werden - und nicht wie bisher Fachschaften von Fakultäten.
Kern des Modells ist die Verbindung zwischen den Studierenden eines Faches und der Vertretung der Studierenden eines Faches (Fachschaftsvertretung). Die Studierenden eines Faches wählen neuerdings einmal im Jahr ihre Fachschaftsvertretung und nicht mehr ihre Fakultätsvertretung. Die Fachschaftsvertretung vertritt in ihrer einjährigen Amtszeit sowohl die Belange der Studierenden innerhalb ihres Faches als auch gegenüber den universitären Einrichtungen.
Die Fachschaftsvertretungen bilden in Form des Konvents der Fachschaften die Studierendenvertretung auf Universitätsebene. Alle zwei Wochen treffen die Delegierten der Fachschaftsvertretungen bei den Konventssitzungen alle wichtigen Entscheidungen der allgemeinen Studierendenvertretung. Das Stimmgewicht im Konvent der Fachschaften ist nach Größe des Studiengangs/Fachs gestaffelt. Der Konvent wählt ReferentInnen, die ihm inhaltlich zuarbeiten und eine Geschäftsführung, die für die Vertretung nach außen und Verwaltungsaufgaben zuständig ist. Eine zentrale Aufgabe des Konvents ist die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit, der Hochschulleitung, der Politik und den universitären Einrichtungen. Auch die direkte Betreuung der Studierenden z.B. durch die soziale Informations- und Beratungsstelle (SIB) ist eine wichtige Aufgabe des Konvents der Fachschaften.
Zu diesen Kommissionen und Gremien entsendet der Konvent studentische Vertreter/innen:
Die Abstimmung der Interessen der Studierenden der Fächer einer Fakultät findet im Fakultätskonvent statt. Dort werden auch die studentischen VertreterInnen im Fakultätsrat gewählt, dem Gremium in dem über alle Belange der Fakultät entschieden wird.
Die studentischen VertreterInnen im Senat der Universität werden bei der konstituierenden Sitzung des Konvents von den Delegierten der Fachschaften gewählt. Die SenatorInnen sind bei den Sitzungen des Konvents der Fachschaften anwesend.