
Der Vorsitz des Konvents der Fachschaften leitet, strukturiert und bereitet die Sitzungen des Konvents, die alle zwei Wochen stattfinden vor. Nach Rücksprache mit weiteren Gremien sind ihm bestimmte Entscheidungen vorenthalten.
Ansprechpartner für:
Wichtig: Die Anträge für den Konvent der Fachschaften müssen bis Freitag vor dem Konvent 18:00 Uhr eingereicht sein. Falls sie erst nach der Frist eingereicht werden können die Anträge nicht berücksichtigt werden.
Der Vorsitz für das Wintersemester 2011/12 und das Sommersemester 2012 besteht aus (alphabetisch nach Vornamen):
| Name | Studienfach | Kontakt |
| Katharina Adam | Germanistik | -- |
| Florian Braig | Ethnologie | |
| Jens Kohlstock (Vorsitzender) | Japanologie |
Fragen? Wünsche? Anregungen?
1. Ordentlicher Antrag:
Abzustimmende Anträge müssen bis Freitag 18 Uhr schriftlich beim Vorsitz eintreffen. Der Antragstext muss den Namen des/der AntragstellerIn, den Wortlaut des Antrags, eine Begründung und einen Finanzrahmen enthalten.
2. Initiativantrag:
Jeder Antrag, der nach der Einreichungsfrist eintrifft, gilt als Initiativantrag, über dessen Befassung der Vorsitz entscheidet. Er unterliegt den gleichen formalen Kriterien wie ordentliche Anträge.
3. Bewerbung für ein Amt in der StuVe:
Für Bewerbungen gilt die gleiche Frist wie für normale Anträge. Es ist von Vorteil, wenn in einer Bewerbung Angaben zur Person (Studiengang/Semester/Alter/bisherige Aktivitäten) machen. Zusätzlich sollte ersichtlich sein, warum man sich für das angestrebte Amt bewirbt und/oder welche Aktivitäten man sich vorgenommen hat.