Hochschulrat
Der Hochschulrat hat als zentrales Entscheidungsgremium die
Funktion eines Aufsichtsrates. Das Gremium
wählt sowohl die Präsidentin oder den Präsidenten als auch die Vizepräsidenten der Universität und kann über deren Abwahl entscheiden. Zudem beschließt er unter anderem über die
Grundordnung, also das Grundgesetz der Universität.
Der Hochschulrat setzt sich wie folgt zusammen:
- 5 ProfessorInnen
- 1 Wissenschaftliche MitarbeiterIn
- 1 Nichtwissenschaftliche MitarbeiterIn
- 8 Persönlichkeiten aus Wissenschaft, beruflicher Praxis und Kultur
- 1 Studierender
Das studentische Mitglied im Hochschulrat für das Wintersemester 2011/12 und das Sommersemester 2012 ist:
| Name |
Studienfach |
Kontakt |
| Esther Dammer |
Psychologie |
E-Mail |
Fragen? Wünsche? Anregungen?
Schreibt einfach eine Mail an die/den VertreterIn im Hochschulrat.